Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Vertragsabschluss

 

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Der Auftraggeber kann diesen ausdrücklich widersprechen. Der Widerspruch muss gesondert dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. Erfolgt soweit kein Widerspruch, so wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

Im kaufmännischen Verkehr erfolgt die Anerkennung spätestens mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers. Die Bedingungen gelten auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Schriftliche Auftragsbestätigungen erfolgen nur auf besonderen Wunsch. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. 

Angebote des Auftragnehmers sind bezüglich Preis, Menge, Material, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

 

II. Preise

 

Es gelten die Preise, die in der Preisliste des Aufragnehmers aufgeführt sind. Die in der Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Beim Erscheinen einer neue Preisliste, verliert die bisherige ihre Gültigkeit.

 

III. Lieferung

 

Zugesagte Liefertermine (ab Werk) werden nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen mit entsprechender Fakturierung sind statthaft. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen. Das Rücktrittsrecht des Auftragnehmers im Falle höherer Gewalt wird hierdurch nicht berührt. Werden Liefertermine nicht eingehalten, so muss seitens des Auftraggebers eine Nachfrist von 30 Tagen in schriftlicher Form dem Auftragnehmer gesetzt werden. Lässt der Auftragnehmer diese Frist auch erfolglos verstreichen, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch zu.

Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt und für den Auftragnehmer günstigsten erscheinenden Versandweg vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben wurde.

Bei Übernahme der Transportkosten bleibt dem Auftragnehmer die Wahl des Frachtführers überlassen.

 

IV. Beanstandungen/Haftung

 

Beanstandungen sind dem Auftragnehmer binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Transportschäden werden nur gegen Vorlage der Schadensanerkennung des jeweiligen Frachtführers ersetzt. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer ausschließlich bis zur Höhe der beanstandeten Ware Ersatz in Form von kostenloser Ersatzlieferung. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt werden. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Rücksendungen ohne vorherige Anfrage und ohne Einverständnis des Auftragnehmers werden vom Auftragnehmer nicht angenommen und befreien den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Geringfügige Abweichungen in Gewicht, Farbe und Maß sind verarbeitungsbedingt und berechtigen nicht zur Beanstandung. Muster sind unverbindlich.

 

V. Zahlung

 

Rechnungen vom Auftragnehmer sind zahlbar innerhalb 14 Tage, netto ohne jeden Abzug. Bei Zahlung innerhalb 7 Tage ab Ausstellungsdatum gewährt der Auftragnehmer 2% Skonto. Andere Vereinbarungen müssen bei der Auftragvergabe seitens des Auftraggebers schriftlich im Auftrag festgehalten sein. Bei Bankabbuchung, per Nachnahme oder Vorkasse gewährt der Auftragnehmer 3% Skonto. Im Falle der Zahlung per Nachnahme gehen die Gebühren zu Lasten des Auftraggebers. Wird eine Zahlung per Bankabbuchung oder per Nachnahme vereinbart und die Einziehung des Betrages erweist sich als erfolglos, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Bank- und Bearbeitungsgebühr von 

€ 20.- zu erheben.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhält-nisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch den Weiterverkauf entstandene Forderung in Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten gegenüber weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Bei gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer sofort zu verständigen. Falls der Auftraggeber vor erfolgter vollständiger Bezahlung seine Zahlungen einsteIlt,  hat der Auftragnehmer die in § 46 KO aufgeführten Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung.

 

VII. Verkaufshilfen/Displays

 

Verkaufshilfen/Displays, die der Auftraggeber für eine Präsentation der Ware des Auftragnehmers erhält, werden kostenlos leihweise zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Verkaufshilfen/Displays dienen ausschließlich dem Zweck des Weiterverkaufs der vom Auftragnehmer erworbenen Produkte.

 

Der Auftraggeber hat für Verluste oder Beschädigungen aufzukommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Beendigung der bestehenden Geschäftsverbindung die Verkaufshilfen/Displays auf seine Kosten dem Auftragnehmer wieder zurück zu senden. Der Versender hat für eine 

ordnungsgemäße Verpackung zu sorgen, damit beim Versand keine Beschädigungen eintreten können. 

 

VIII. Umtauschrecht

 

Ein Umtauschrecht von Karten erhält der Auftraggeber ausschließlich, wenn diese in Verbindung mit einem Verkaufsständer/Display bestellt worden sind. Die Häufigkeit eines Umtauschrechts liegt im Ermessen des Auftragnehmers. In der Regel wird ein Umtausch von Karten ein- bis zweimal im Jahr vorgenommen. 

Für den Umtausch von Karten wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Wertes der umgetauschten Karten erhoben. Sollte der Auftraggeber an den einzelnen Karten, die umgetauscht werden, eine Preisauszeichnung mit Etiketten vorgenommen haben, so wird in diesem Fall eine gesamte Bearbeitungsgebühr von 20% vom Wert der umgetauschten Karten von der Gutschrift in Abzug gebracht. Für seine Preisauszeichnung erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer ein dafür vorgesehenes Schild, das auf dem Verkaufsständer angebracht werden kann.

Ein Rückgaberecht der bestellten Ware hat der Auftraggeber grundsätzlich nicht. Wird doch ein Rückgaberecht schriftlich eingeräumt, so wird bei der Rücknahme der Ware ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Warenwertes von der Gutschrift in Abzug gebracht. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Rücküberweisung der vom Auftragnehmer ausgestellten Gutschrift.

 

IX. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung


Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und der Unterschriftleistung auf dem Auftragsformular der Artline Edition GmbH die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung innerhalb der letzten 3 Jahre nicht geleistet hat.
Desweiteren versichert der Kunde, dass seine Zahlungsfähigkeit auch in den nächsten 2 Monaten gewährleistet ist.

 

X. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Teilunwirksamkeit

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, bei dem für den Geschäftssitz des Auftraggebers zuständigen Gerichts Klage zu erheben. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die rechtsungültigen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.